Die Kanzlei berät und vertritt umfassend in allen Fragen des Beamtenrechts. Dazu gehören insbesondere: Beurteilungen, Stellenbesetzungsverfahren, Konkurrentenklagen, Beförderungen, Versetzungen, Abordnungen, Umsetzungen, Zuweisungen, Versorgung, Ruhegehalt, Entlassung, Dienstunfähigkeit und amtsärztliche Untersuchungen.
Die Kanzlei berät und vertritt umfänglich in allen Fragen des Disziplinarrechts. Dazu gehören insbesondere: Vorliegen eines Dienstvergehens, Verwaltungsermittlungen, behördliches und gerichtliches Disziplinarverfahren, Verbot der Führung der Dienstgeschäfte sowie die vorläufige Dienstenthebung.
Die Kanzlei berät und vertritt in allen Fragen rund um das Arbeitsrecht. Das reicht von der Begründung eines Arbeitsverhältnisses bis zur Beendigung. Schwerpunkt sind dabei Arbeitsverhältnisse im öffentlichen Dienst.
Oft sind einvernehmliche und außergerichtliche Konfliktlösungen besser geeignet, Streitigkeiten nachhaltig und langfristig beizulegen. Auch in diesem Bereich verfügen wir über die erforderliche Expertise.
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